Gemeinsam Schutzmaßnahmen ergreifen

Mit den Methoden des Stressmanagements können die einzelnen Beschäftigten etwas gegen ihren Stress tun. Gleichzeitig ist der Betrieb in seiner gesetzlichen Verantwortung gefragt.

Während die individuellen Ressourcen nur von den Mitarbeitenden selbst gestärkt werden können, muss der Betrieb seinerseits Schutzmaßnahmen vor Belastungen ergreifen und damit die Voraussetzungen für gesundes Arbeiten schaffen. Auch an den Ressourcen, die sich aus den Rahmenbedingungen ergeben (zum Beispiel ausreichender Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Mitarbeitenden), kann der Betrieb ansetzen.

Dabei gibt es in Bezug auf psychische Belastungen keine generellen Lösungen. Die Problemfelder jedes Betriebes können nur betriebsbezogen ermittelt und gelöst werden. Neben einer Reihe von Handlungshilfen unterstützen auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen oder Betriebsärzte, die ebenfalls jeder Betrieb nach dem Arbeitsschutzgesetz bestellen muss. Idealerweise erfolgt die Ermittlung der Belastungen unter Beteiligung der Mitarbeitenden selbst sowie unter Einbezug der Mitarbeitervertretung.

Weiterführende Informationen zum Thema psychische Gesundheit und Arbeitsschutz findest du am Ende der Lerneinheit.