P=Personenbezogene Maßnahmen

Personenbezogene Maßnahmen stehen auf der untersten Stufe der Wirksamkeit in der Hierarchie der Präventionsmaßnahmen. Das müssen sich die Unternehmensleitungen bewusst machen. Häufig setzen Betriebe bevorzugt personenbezogene Maßnahmen ein, da dieses in der Umsetzung kostengünstiger und schneller umgesetzt werden kann. In der Praxis am pflegebedürftigen Menschen jedoch zeigt sich, dass die Umsetzung von rückengerechter Arbeitsweise langfristig nicht gelingen kann ohne organisatorische und technische Maßnahmen. Daraus ergibt sich in der Konsequenz eine langfristig angelegte Planung und  Durchführung bis zur Implementierung des gewünschten Ergebnisses.

Förderung von Mobilität bei pflegebedürftigen Personen

  • Vor der Bewegung mit pflegebedürftigen Personen kurz innehalten, um die eigene Fußstellung und Körperhaltung zu überprüfen und gegebenfalls zu korrigieren. Das gibt dem zu bewegenden Menschen durch die kurze Zeitspanne eine Orientierung für den nächsten Schritt.
  • Um die geeignete Position unserer Füße beim Bewegen von Menschen zu finden, stellt sich erst die Frage: In welche Richtung erfolgt die Bewegung, wo soll es mit dem liegenden Menschen hingehen? Verrutschen in Rückenlage zum Bettrand hin als Vorbereitung zum Drehen in Seitenlage (Positionsveränderung)? Hier ist die Schrittstellung/Fechterstellung geeignet, um den Oberkörper oder das Becken der liegenden Person zu sich hin, oder von sich weg zur anderen Seite des Bettes zu bewegen.
Beate Wiedmann
„Hier bewege ich mich insgesamt in aufrechter Körperhaltung mit, aus den Beinen mein Gewicht verlagernd, mit meinen Händen an den entsprechenden Körperteilen der liegenden Person. Durch die konkrete Unterstützung meiner Hände am Becken/Oberkörper/Arme/Beine, erfährt der zu bewegende Mensch eigene Bewegungsqualität und fördert somit die eigene Bewegungskompetenz. Im Gegensatz zu Bewegungen mit "Hau Ruck" oder "1-2-3 und los".“

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