Verantwortung im Arbeitsschutz

Jeder Unternehmer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich (Unternehmerverantwortung). Daneben können auch Führungskräfte für die sich hieraus ergebenden Pflichten verantwortlich sein.

 

Der Arbeitgeber kann zudem zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben des Arbeitsschutzes in eigener Verantwortung zu übernehmen (schriftliche Pflichtenübertragung).

Dadurch kennen die Verantwortlichen ihre Aufgaben und Befugnisse und können diese auch wahrnehmen.


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