Wie können Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz übertragen werden?

Verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb ist die Unternehmerin bzw. der Unternehmer. Durch eine geeignete Organisation stellt die Unternehmerin bzw. der Unternehmer sicher, dass die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfüllt werden.

 


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